Fortschrittsmobilität einfach machen

der parlamentarische Abend der Fahrradwirtschaft

07. April 2022

Das Fahrrad in der
20. Legislaturperiode

Das Fahrrad ist medial und politisch präsent. Nach Jahrzehnten in der Nische bekommt das Fahrrad viel Aufmerksamkeit, nicht zuletzt, weil es in den vergangenen Jahren zahlreiche Trends gab, die Radfahren noch attraktiver gemacht haben: Die Elektrifizierung des Radfahrens, Cargobikes für unterschiedlichste Einsatzzwecke oder Dienstradleasing machen das Fahrrad zur Fortschrittsmobilität. Die Fahrradwirtschaft boomt und sie liefert. Das vergangene Ziel der 1 Millionen Elektrofahrzeuge hat die Fahrradwirtschaft ebenso frühzeitig übererfüllt, wie sie das neue Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 frühzeitig übererfüllen wird. Schon vor Beginn der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Beschäftigten in der Fahrradwirtschaft um 20 Prozent pro Jahr. Mindestens 10 Prozent des deutschen Tourismusumsatzes werden auf dem Fahrrad erzielt.

Politisch haben der Bund und viele Bundesländer erstmalig finanzstarke Förderprogramme zum Bau von Radverkehrsinfrastruktur in den Kommunen aufgelegt. Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 ist mehr Geld für die Radverkehrsförderung vorgesehen als jemals zuvor. Das begrüßen wir sehr! Denn zum Erreichen der Verkehrswende braucht es eine nachhaltige und systematische Förderung des Fahrrads. Dafür ist eine Verstetigung der Finanzmittel zur Radverkehrsförderung auch über das Jahr 2023 hinaus die Grundvoraussetzung.

Der Krieg in der Ukraine zeigt einmal mehr, dass wir uns schnell von fossiler Energie, besonders im Mobilitätssektor, unabhängig machen müssen. Dafür ist das Fahrrad die perfekte Lösung für die kurzen und mittleren Strecken und ein unverzichtbarer Teil des Verkehrssystems. Mit stark zunehmender Nutzung von E-Bikes sind Wege bis 15 km ohne Probleme per Rad zurückzulegen. Schon heute werden mehr Wege auf dem Fahrrad zurückgelegt als im ÖV[1]. Steigerungen und Umstieg aus dem MIV sind, insbesondere auf kurzen und mittlerne Strecken, viel schneller und günstiger zu erreichen als im ÖV. Gemeinsam mit dem ÖV ist der Umstieg auf mittleren und langen Strecken zu erreichen. Eine tatsächliche Verkehrswende wird es nur geben, wenn das Fahrrad ebenso wie der ÖV als zentraler Teil des künftigen Mobilitätssystems gedacht wird – in Stadt und Land.

Um den Boom in nachhaltiges Wachstum zu verwandeln, sollte die Nutzung unserer Produkte gefördert werden, das bedeutet in erster Linie eine Förderung der Fahrradinfrastruktur, sowie die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Arbeit, aber auch faire gesetzliche Rahmenbedingungen.

  • Die begonnenen Förderprogramme des Bundes, insbesondere zur Infrastruktur, müssen fortgeführt und deutlich ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine effektive Planungsbeschleunigung und mehr Personalkapazitäten. Wir brauchen lückenlose Radnetze in Deutschland, um die Menschen nachhaltig fürs Radfahren zu begeistern.

 

  • Der rechtliche Rahmen muss umgebaut werden, d. h. StVG und StVO müssen dringend reformiert werden, sodass Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz als Gesetzesziele verankert werden und so Gerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern hergestellt wird. Kommunen benötigen mehr Gestaltungsfreiheit zur Förderung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit.

 

  • Das Dienstrad ist eine große Erfolgsgeschichte. Pro Jahr kommen in Deutschland über eine halbe Million Diensträder neu auf die Straße. Der Gesetzgeber sollte dem Rechnung tragen und das Dienstradleasing mit einer eigenständigen Regelung im Einkommensteuergesetz verstetigen. Dies schafft Rechtssicherheit. Das Fahrrad als Pendelalternative – ob im Abo, Sharing oder Leasing – sollte zudem durch die Förderung von Mobilitätsbudgets gestärkt werden.

 

  • Darüber hinaus müssen wir alles daransetzen, um die Spitzenposition im Fahrradtourismus, insbesondere im ländlichen Raum, zu halten. Auch das bedeutet Wirtschaftsförderung.

 

  • In allen Bereich – Produktion, Handel, Dienstleistungen – brauchen wir eine umfassende Strategie zur Fachkräftesicherung über alle Ebenen und eine vernünftige Zuwanderungspolitik, die Migrant*innen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert.

Das Fahrrad in der
20. Legislaturperiode

Das Fahrrad ist medial und politisch präsent. Nach Jahrzehnten in der Nische bekommt das Fahrrad viel Aufmerksamkeit, nicht zuletzt, weil es in den vergangenen Jahren zahlreiche Trends gab, die Radfahren noch attraktiver gemacht haben: Die Elektrifizierung des Radfahrens, Cargobikes für unterschiedlichste Einsatzzwecke oder Dienstradleasing machen das Fahrrad zur Fortschrittsmobilität. Die Fahrradwirtschaft boomt und sie liefert. Das vergangene Ziel der 1 Millionen Elektrofahrzeuge hat die Fahrradwirtschaft ebenso frühzeitig übererfüllt, wie sie das neue Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 frühzeitig übererfüllen wird. Schon vor Beginn der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Beschäftigten in der Fahrradwirtschaft um 20 Prozent pro Jahr. Mindestens 10 Prozent des deutschen Tourismusumsatzes werden auf dem Fahrrad erzielt.

Politisch haben der Bund und viele Bundesländer erstmalig finanzstarke Förderprogramme zum Bau von Radverkehrsinfrastruktur in den Kommunen aufgelegt. Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 ist mehr Geld für die Radverkehrsförderung vorgesehen als jemals zuvor. Das begrüßen wir sehr! Denn zum Erreichen der Verkehrswende braucht es eine nachhaltige und systematische Förderung des Fahrrads. Dafür ist eine Verstetigung der Finanzmittel zur Radverkehrsförderung auch über das Jahr 2023 hinaus die Grundvoraussetzung.

Der Krieg in der Ukraine zeigt einmal mehr, dass wir uns schnell von fossiler Energie, besonders im Mobilitätssektor, unabhängig machen müssen. Dafür ist das Fahrrad die perfekte Lösung für die kurzen und mittleren Strecken und ein unverzichtbarer Teil des Verkehrssystems. Mit stark zunehmender Nutzung von E-Bikes sind Wege bis 15 km ohne Probleme per Rad zurückzulegen. Schon heute werden mehr Wege auf dem Fahrrad zurückgelegt als im ÖV[1]. Steigerungen und Umstieg aus dem MIV sind, insbesondere auf kurzen und mittlerne Strecken, viel schneller und günstiger zu erreichen als im ÖV. Gemeinsam mit dem ÖV ist der Umstieg auf mittleren und langen Strecken zu erreichen. Eine tatsächliche Verkehrswende wird es nur geben, wenn das Fahrrad ebenso wie der ÖV als zentraler Teil des künftigen Mobilitätssystems gedacht wird – in Stadt und Land.

Um den Boom in nachhaltiges Wachstum zu verwandeln, sollte die Nutzung unserer Produkte gefördert werden, das bedeutet in erster Linie eine Förderung der Fahrradinfrastruktur, sowie die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Arbeit, aber auch faire gesetzliche Rahmenbedingungen.

  • Die begonnenen Förderprogramme des Bundes, insbesondere zur Infrastruktur, müssen fortgeführt und deutlich ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine effektive Planungsbeschleunigung und mehr Personalkapazitäten. Wir brauchen lückenlose Radnetze in Deutschland, um die Menschen nachhaltig fürs Radfahren zu begeistern.

 

  • Der rechtliche Rahmen muss umgebaut werden, d. h. StVG und StVO müssen dringend reformiert werden, sodass Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz als Gesetzesziele verankert werden und so Gerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern hergestellt wird. Kommunen benötigen mehr Gestaltungsfreiheit zur Förderung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit.

 

  • Das Dienstrad ist eine große Erfolgsgeschichte. Pro Jahr kommen in Deutschland über eine halbe Million Diensträder neu auf die Straße. Der Gesetzgeber sollte dem Rechnung tragen und das Dienstradleasing mit einer eigenständigen Regelung im Einkommensteuergesetz verstetigen. Dies schafft Rechtssicherheit. Das Fahrrad als Pendelalternative – ob im Abo, Sharing oder Leasing – sollte zudem durch die Förderung von Mobilitätsbudgets gestärkt werden.

 

  • Darüber hinaus müssen wir alles daransetzen, um die Spitzenposition im Fahrradtourismus, insbesondere im ländlichen Raum, zu halten. Auch das bedeutet Wirtschaftsförderung.

 

  • In allen Bereich – Produktion, Handel, Dienstleistungen – brauchen wir eine umfassende Strategie zur Fachkräftesicherung über alle Ebenen und eine vernünftige Zuwanderungspolitik, die Migrant*innen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert.

Impressionen und Erinnerungen...

Stimmen zum parlamentarischen Abend

vivavelo_2016_Richter_185

Nachhaltige Mobilität
rechtssicher ermöglichen

Förderung für
Dienstfahrräder ins
Einkommensteuergesetz aufnehmen

Dienstfahrrad-Leasing ist ein große Erfolgsgeschichte. Arbeitnehmende erhalten die Möglichkeit, per Gehaltsumwandlung günstig ein Fahrrad über ihren Arbeitgeber zu beziehen. So werden volle Straßen entlastet, Ressourcen und CO2 eingespart sowie Lärm, Feinstaub und Mikroplastik vermieden. Fahrradfahren bedeutet Freiheit und Flexibilität. Dies gilt insbesondere seit dem Siegeszug von E-Bikes und E-Lastenrädern, die Radfahren für noch mehr Menschen zur besten Form der Alltagsmobilität machen. 

Der Startschuss für diesen Wandel hin zu aktiver, nachhaltiger Mobilität auf Arbeitswegen fiel im Jahr 2012 als das Dienstrad steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt wurde (1 % – Regel). Seit 2019 werden Diensträder so gefördert wie E-Dienstwagen: Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung ist auf 0,25 % des Bruttolistenpreises reduziert. Stellt der Arbeitgebende dem Arbeitnehmenden das Fahrrad als Gehaltsextra zur Verfügung und trägt die gesamten Kosten, ist das Dienstfahrrad seit 2018 sogar steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).  

Dienstfahrräder sind bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden äußerst beliebt, der Markt wächst stetig und allein letztes Jahr kamen etwa eine halbe Million Diensträder neu auf deutsche Straßen. Dieser kontinuierlich steigenden Bedeutung sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und eine eigenständige Regelung für Diensträder per Gehaltsumwandlung ins Einkommensteuergesetz aufnehmen. Denn bislang ist die Versteuerung nur in gleichlautenden Erlassen der Landesfinanzministerien geregelt, die nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Regelung im Einkommensteuergesetz entfalten. Zudem könnten mit einer eigenständigen Regelung weitere fahrradspezifische Detailfragen geklärt werden. Dies schafft Rechtssicherheit für Arbeitgebende, Beschäftigte und Leasinganbieter. 

Zudem ist die steuerliche Förderung (0,25 % – Regel) bis 2030 befristet. Da das Dienstrad allerdings auch langfristig einen maßgeblichen Teil zur CO2-Reduktion auf Pendel- und Alltagswegen beitragen wird, fordern wir die Befristung der Förderung von Diensträdern aufzuheben 

Wie eine Aufnahme ins EStG aussehen kann: 


    • 6 Abs. 1 EStG wird um einen Satz § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 7 [neu] ergänzt:

„Die private Nutzung eines Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung anzusetzen.“ 

 

    • 8 Abs. 2 EStG wird um einen Satz § 8 Abs. 2 Satz 6 [neu] ergänzt:

„Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung anzusetzen.“ 

 

    • 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG wird wie folgt gefasst und um einen Satz ergänzt:

„den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist, übereignet. Entsprechendes gilt für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades in Höhe des Nutzungswertes i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 6 [neu], wobei es insoweit nicht darauf ankommt, dass das betriebliche Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird.“ 

 

  • 52 Abs. 4 Satz 7 EStG wird gestrichen (Befristung des § 3 Nr. 37).

Nachhaltige Mobilität
rechtssicher ermöglichen

Förderung für
Dienstfahrräder ins
Einkommensteuergesetz aufnehmen

Dienstfahrrad-Leasing ist ein große Erfolgsgeschichte. Arbeitnehmende erhalten die Möglichkeit, per Gehaltsumwandlung günstig ein Fahrrad über ihren Arbeitgeber zu beziehen. So werden volle Straßen entlastet, Ressourcen und CO2 eingespart sowie Lärm, Feinstaub und Mikroplastik vermieden. Fahrradfahren bedeutet Freiheit und Flexibilität. Dies gilt insbesondere seit dem Siegeszug von E-Bikes und E-Lastenrädern, die Radfahren für noch mehr Menschen zur besten Form der Alltagsmobilität machen. 

Der Startschuss für diesen Wandel hin zu aktiver, nachhaltiger Mobilität auf Arbeitswegen fiel im Jahr 2012 als das Dienstrad steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt wurde (1 % – Regel). Seit 2019 werden Diensträder so gefördert wie E-Dienstwagen: Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung ist auf 0,25 % des Bruttolistenpreises reduziert. Stellt der Arbeitgebende dem Arbeitnehmenden das Fahrrad als Gehaltsextra zur Verfügung und trägt die gesamten Kosten, ist das Dienstfahrrad seit 2018 sogar steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).  

Dienstfahrräder sind bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden äußerst beliebt, der Markt wächst stetig und allein letztes Jahr kamen etwa eine halbe Million Diensträder neu auf deutsche Straßen. Dieser kontinuierlich steigenden Bedeutung sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und eine eigenständige Regelung für Diensträder per Gehaltsumwandlung ins Einkommensteuergesetz aufnehmen. Denn bislang ist die Versteuerung nur in gleichlautenden Erlassen der Landesfinanzministerien geregelt, die nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Regelung im Einkommensteuergesetz entfalten. Zudem könnten mit einer eigenständigen Regelung weitere fahrradspezifische Detailfragen geklärt werden. Dies schafft Rechtssicherheit für Arbeitgebende, Beschäftigte und Leasinganbieter. 

Zudem ist die steuerliche Förderung (0,25 % – Regel) bis 2030 befristet. Da das Dienstrad allerdings auch langfristig einen maßgeblichen Teil zur CO2-Reduktion auf Pendel- und Alltagswegen beitragen wird, fordern wir die Befristung der Förderung von Diensträdern aufzuheben 

Wie eine Aufnahme ins EStG aussehen kann: 

 

  • 6 Abs. 1 EStG wird um einen Satz § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 7 [neu] ergänzt:
  • „Die private Nutzung eines Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung anzusetzen.“ 8 Abs. 2 EStG wird um einen Satz § 8 Abs. 2 Satz 6 [neu] ergänzt:

„Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung anzusetzen.“ 

  •  40 Abs. 2 Nr. 7 EStG wird wie folgt gefasst und um einen Satz ergänzt:

„den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist, übereignet. Entsprechendes gilt für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades in Höhe des Nutzungswertes i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 6 [neu], wobei es insoweit nicht darauf ankommt, dass das betriebliche Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird.“ 

  • 52 Abs. 4 Satz 7 EStG wird gestrichen (Befristung des § 3 Nr. 37).

Stimmen zum parlamentarischen Abend

vivavelo_2016_Richter_185

Das Positionspapier zum parlamentarischen Abend

Das Fahrrad in der 20. Legislatur-periode

Das Fahrrad ist medial und politisch präsent. Nach Jahrzehnten in der Nische bekommt das Fahrrad viel Aufmerksamkeit, nicht zuletzt, weil es in den vergangenen Jahren zahlreiche Trends gab, die Radfahren noch attraktiver gemacht haben: Die Elektrifizierung des Radfahrens, Cargobikes für unterschiedlichste Einsatzzwecke oder Dienstradleasing machen das Fahrrad zur Fortschrittsmobilität.